Das neue Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2025-2029 sieht umfassende Änderungen im österreichischen Steuersystem vor. Mit einem klaren Fokus auf Steuergerechtigkeit, Betrugsbekämpfung und eine effektivere Erfassung von Immobilientransaktionen plant die Regierung mehrere bedeutende steuerliche Neuerungen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen analysiert und ihre Auswirkungen auf Steuerzahler, Unternehmen und Immobilienbesitzer erläutert.

Grunderwerbsteuer-Lückenschluss: Erfassung von Share Deals

Ein zentrales Element des neuen Steuerpakets ist der Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer, der ab 1. Juli 2025 in Kraft treten soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, große Immobilientransaktionen effektiver steuerlich zu erfassen.

Was sind Share Deals?

Bei einem klassischen Immobilienkauf (Asset Deal) wird die Liegenschaft direkt gekauft, wobei Grunderwerbsteuer anfällt. Bei einem Share Deal hingegen werden nicht die Immobilien selbst, sondern die Anteile an einer Gesellschaft erworben, die diese Immobilien besitzt. Bisher konnten durch diese Konstruktion erhebliche Steuervorteile erzielt werden.

Die neue Regelung

Die geplante Neuregelung sieht vor:

  • Zusammenrechnung verbundener Erwerber bei der Beurteilung der Steuerbarkeit
  • Erfassung von indirekten Anteilsübertragungen
  • Schließung der Umgehungsmöglichkeiten durch stufenweise Anteilsübertragungen

Nach Berechnungen der Regierung soll diese Maßnahme zu einem Mehraufkommen von rund 200 Millionen Euro führen.

Praktische Auswirkungen

Diese Änderung wird vor allem für große Immobilieninvestoren und Unternehmen relevant sein, die bisher durch Share Deals Grunderwerbsteuer optimieren konnten. Für den regulären Immobilienkäufer von Einzelobjekten bleibt die Regelung weitgehend ohne direkte Auswirkungen.

Insbesondere große Immobilienportfolios und gewerbliche Immobilientransaktionen werden künftig vermehrt grunderwerbsteuerpflichtig, was zu einer deutlichen Verteuerung solcher Transaktionen führen kann.

Änderungen bei Privatstiftungen

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Privatstiftungen, deren steuerliche Behandlung verschärft wird.

Erhöhung der Stiftungseingangssteuer

  • Anhebung der Stiftungseingangssteuer von derzeit 2,5% auf 3,5%
  • Entsprechende Erhöhung des Stiftungseingangssteueräquivalents
  • Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5%

Zielsetzung der Maßnahme

Diese Maßnahme soll die steuerliche Privilegierung von Stiftungen reduzieren und zu einer gerechteren Besteuerung führen. Die Erhöhung der Zwischensteuer auf 27,5% gleicht diese an den regulären KESt-Satz an.

Auswirkungen für Stiftungen

Für bestehende und zukünftige Privatstiftungen bedeutet dies eine höhere steuerliche Belastung, was möglicherweise zu einer Neubewertung dieser Vermögensstruktur führen könnte. Experten rechnen mit einer verstärkten Beratungsnachfrage im Stiftungsbereich, um alternative Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen.

Widmungsabgabe für Immobilien

Ein besonders innovatives Element des Steuerpakets ist die geplante effektivere steuerliche Erfassung von Widmungsgewinnen im Rahmen der Immobilienertragsteuer (ImmoESt).

Was sind Widmungsgewinne?

Widmungsgewinne entstehen, wenn Grundstücke durch Umwidmung (z.B. von Grünland in Bauland) erheblich an Wert gewinnen. Diese Wertsteigerungen wurden bisher steuerlich nicht optimal erfasst.

Die geplante Widmungsabgabe

Die neue Regelung soll noch im Jahr 2025 in Kraft treten und umfasst:

  • Effektivere Erfassung von Widmungsgewinnen durch eine spezielle Widmungsabgabe
  • Umfassende Anwendung auf alle Rechtsträger: natürliche Personen, Unternehmen, Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften
  • Integration in das bestehende System der Immobilienertragsteuer

Auswirkungen für Grundstücksbesitzer

Diese Maßnahme wird besonders für Eigentümer von Grundstücken relevant, die auf eine Umwidmung hoffen oder diese bereits erhalten haben. Die Wertsteigerung durch Umwidmung wird künftig stärker besteuert, was spekulatives Halten von potenziellen Umwidmungsgrundstücken weniger attraktiv machen könnte.

Für Kommunen und die Raumplanung könnte dies positive Effekte haben, da die spekulativen Elemente am Bodenmarkt reduziert werden könnten.

Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung

Ein umfangreiches Maßnahmenpaket zielt auf die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung ab.

Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien

Eine bemerkenswerte Änderung ist die geplante Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien. Dies bedeutet:

  • Keine Möglichkeit mehr, die Umsatzsteuer beim Erwerb von Luxusimmobilien als Vorsteuer geltend zu machen
  • Definition von „Luxusimmobilien“ wird noch durch Verordnung konkretisiert
  • Ziel ist die Vermeidung von Gestaltungen, bei denen Luxusimmobilien als Betriebsvermögen deklariert werden, um Steuervorteile zu erzielen

Ausweitung des Reverse Charge-Systems

Das Reverse Charge-System im Umsatzsteuerrecht soll auf Grundstücke ausgeweitet werden:

  • Bei Grundstücksumsätzen wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger verlagert
  • Dadurch soll Umsatzsteuerbetrug im Immobilienbereich verhindert werden
  • Vermeidung von Fällen, in denen der Verkäufer die Umsatzsteuer nicht abführt, der Käufer sie aber als Vorsteuer geltend macht

Effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung soll verschärft werden:

  • Bessere Erfassung von Vermögenswerten bei Wohnsitzverlegung ins Ausland
  • Verhinderung der Steuervermeidung durch Wegzug in Niedrigsteuerländer
  • Effektivere Durchsetzungsmechanismen

Nutzung neuer Datenquellen

Ein wichtiger Aspekt der Betrugsbekämpfung ist die verbesserte Nutzung verfügbarer Daten:

  • Automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten
  • Verstärkter internationaler Datenaustausch
  • Einsatz moderner Technologien zur Identifikation von Steuerumgehungen

Expertenkommission für weitere Maßnahmen

Zur kontinuierlichen Verbesserung der Betrugsbekämpfung soll eine Expertenkommission eingerichtet werden:

  • Erarbeitung weiterer Vorschläge zur Betrugsbekämpfung
  • Evaluierung bestehender Maßnahmen
  • Entwicklung innovativer Ansätze zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit

Bewertung und Ausblick

Das neue Steuerpaket stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des österreichischen Steuersystems dar. Die Maßnahmen zielen klar auf mehr Steuergerechtigkeit und die Schließung von Steuerschlupflöchern ab.

Vorteile des Reformpakets:

  • Mehr Steuergerechtigkeit durch effektivere Erfassung großer Vermögenswerte
  • Reduzierung von Steuervermeidungsmöglichkeiten
  • Zusätzliche Steuereinnahmen für den Staatshaushalt
  • Modernisierung des Steuersystems

Kritische Aspekte:

  • Höhere Komplexität bei Immobilientransaktionen
  • Mögliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt und die Preisgestaltung
  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für betroffene Unternehmen und Privatpersonen

Handlungsbedarf für Betroffene:

  • Überprüfung bestehender Immobilienstrukturen
  • Neubewertung von geplanten Transaktionen und Stiftungslösungen
  • Frühzeitige steuerliche Beratung zur Anpassung an die neuen Regelungen

Die Umsetzung dieser steuerlichen Maßnahmen wird in den kommenden Monaten durch entsprechende Gesetzgebungsprozesse erfolgen. Betroffene sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und rechtzeitig sachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um ihre steuerlichen Angelegenheiten optimal zu gestalten.

Unsere Anwaltsvermittlung in Salzburg kann Ihnen helfen, Kontakt zu spezialisierten Steuerrechtsexperten herzustellen, die Sie bei der Anpassung an die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen unterstützen. Kontaktieren Sie uns unter anfrage@anwaltinsalzburg.at für weitere Informationen.



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